Kreditgenehmigung Kostenanteil Sanierung Stationsstrasse als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 bewilligte der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes:
CHF 138‘000.- für den Gemeindeanteil an den Kosten der Strassensanierung der Stationsstrasse. Der Beschluss kann bei der Gemeinde Thalheim an der Thur, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur, nach Voranmeldung eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen
Thalheim an der Thur, 11. Dezember 2020
Der Gemeinderat