Skip to main content

Brandschutz während der Grillsaison

Unsachgemässer Umgang mit Grillgeräten führt immer wieder zu schweren Verbrennungen, Bränden oder Explosionen. Unachtsamkeit und falsches Vorgehen sind meist schuld daran.


Viele Leute sind sich der Gefahren nicht bewusst!


Was ein Grillfest werden sollte, endet gelegentlich fatal. Lassen Sie sich jedoch die Freude nicht durch einen unliebsamen Zwischenfall verderben. Unterschätzen Sie die Brand- und Explosionsgefahr und deren Folgen nicht. Die Gefahren werden deutlich, wenn man an die hohen Temperaturen (Gasflamme 800°C oder Holzkohle 500°C) denkt.


Für ungetrübte Freuden beim Grillieren beachten Sie bitte:

Standort:

  • Das Grillgerät muss standfest und auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage aufgestellt werden.
  • Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1 m
    einzuhalten.
  • Den Grill nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Darauf achten, dass keine Kinder im Grillbereich spielen. Kinder müssen im Umgang mit Feuer instruiert und überwacht werden; dies gilt auch anlässlich von Grillparties.

Notfall:

Sollte trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Brand ausbrechen, handeln Sie nach dem Grundsatz: Alarmieren (Feuerwehr - Tel.-Nr. 118) - Retten - Löschen

Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Kantonale Feuerpolizei und die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) wünschen Ihnen eine schöne und brandfreie Grillsaison.

Gasgrill

  • Inbetriebnahme: Konsultieren Sie unbedingt vor Inbetriebsetzung Ihres Grillgerätes die Gebrauchsanweisung des Herstellers und machen Sie sich mit den Sicherheitsvorschriften vertraut.
  • Prüfen Sie nach der Winterpause die Dichtigkeit der gasführenden Verbindungsleitungen (z.B. durch Aufbringen von schaumbildenden Mitteln).
  • Sicherheit: Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr! Gas sammelt sich in Vertiefungen am Boden an. Deshalb dürfen Gasflaschen nie in geschlossenen Räumen aufbewahrt werden. Verwenden Sie den Gasgrill nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen über dem Erdreich (niemals in Untergeschossen).
  • Bei Gasgeruch:
    - Nicht rauchen, kein Feuer machen
    - Keine elektrischen Schalter oder Klingel betätigen
    - Hahn der Gasflasche und der Verbrauchsapparate schliessen

Holzkohlegrill

  • Anzündmittel: Beim Umgang mit flüssigem Anzündmittel ist grösste Vorsicht geboten! Dieses darf wegen der Explosionsgefahr nach einem missglückten ersten Anzündversuch niemals nachgegossen werden.
  • Verwenden Sie zum Anzünden von Holzkohle vorzugsweise einen Anzündkamin. Dieses rohrförmige Gerät funktioniert ohne Anzündflüssigkeit und wird vom Fachhandel angeboten.
  • Asche: Die Asche kann länger als einen ganzen Tag nachglühen! Deshalb ist sie in einem nicht brennbaren Behälter aufzubewahren, mit Wasser zu löschen oder im Grillgerät ausserhalb des Gebäudes zu belassen.

Weitere Informationen

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), Bern, stellt Ihnen das Merkblatt „Brandgefahr Nr. 1: Der Grill“ oder die Haushaltbroschüre zur Verfügung.

Für Bestellungen und weitere Auskünfte wenden Sie sich an:


Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Bundesgasse 20
Postfach 8576
3001 Bern


Telefon: 031 320 22 20
Telefax: 031 320 22 99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Homepage: www.bfb-cipi.ch
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.