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Elternbeitragsreglement

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. August 2014 das Elternbeitragsreglement zur KITA-Verordnung genehmigt. In diesem Reglement werden die Details für die Berechnung der Beiträge der Gemeinde festgesetzt. Der Gemeinderat hat die Eckwerte aus der Weisung zur Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2014 übernommen:

  • Minimaler Elternbeitrag: CHF 20.00;
  • Maximaler Elternbeitrag: CHF 110.00 bzw. CHF 165.00 bei Kleinstkindern (bis 18 Monate);
  • Einkommensabstufung: 1.15 Promille des massgebenden Gesamteinkommens;
  • Anrechenbarer Anteil des Vermögens: 10 % (ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 77'000.00 pro Elternteil).

 Die KITA-Verordnung sowie das Elternbeitragsreglement treten per 1. Januar 2015 in Kraft.

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