Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Thalheim an der Thur, Öffentliche Auflage
Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Thalheim an der Thur den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss 194. vom 13. Dezember 2022 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 17. März 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
Ablauf der Frist: 17.03.2023
Thurtalstrasse 19
8478 Thalheim