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Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Thalheim an der Thur, Öffentliche Auflage

Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Thalheim an der Thur  den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss 194. vom 13. Dezember 2022 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.

              
Angaben zur Auflage
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Thalheim an der Thur die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 16. Januar 2023 bis zum 17. März 2023 während 60 Tagen bei der Gemeinde Thalheim an der Thur zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 17. März 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
                             
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 17.03.2023
              
Kontaktstelle
Gemeinde Thalheim a.d. Thur
Thurtalstrasse 19
8478 Thalheim
Unterlagen Gewässerraumfestlegung:
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