Anpassung Gebührentarif per 1. Juli 2020

Der Gemeinderat hat, gestützt auf Art. 5 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Thalheim an der Thur, mit GRB Nr. 69 vom 2. Juni 2020 den Gebührentarif in verschiedenen Verwaltungsbereichen angepasst und per 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.

Aktenauflage
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Thalheim, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur, zu  den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage und den damit verbundenen Einschränkungen des Publikumsverkehrs besteht momentan in Ergänzung zur persönlichen Einsicht vor Ort (nach telefonischer Anmeldung, 052 320 82 82) die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme in die Akten. Für Personen, welche weder vor Ort noch elektronisch Einsicht nehmen können, werden individuelle Lösungen gesucht.


Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Thalheim, 8. Juni 2020 

Ablauf der Frist: 8. Juli 2020