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Soforthilfe für Selbständigerwerbende und Personen in vergleichbaren Lagen

Um in dieser schwierigen Zeit drohende Notlagen von Selbständigerwerbenden auffangen zu können, wird die Gemeinde Thalheim an der Thur finanzielle Überbrückungsleistungen gewähren.

Die Gemeinde Thalheim an der Thur wird für Selbständigerwerbende und Personen in vergleichbarer Lage, welche in unserer Gemeinde wohnhaft sind, Soforthilfe ausrichten. Ziel ist es, Notlagen zu überbrücken bzw. zu entschärfen, bis allenfalls andere Kanäle und Gefässe (Kurzarbeitszahlungen, Direktausgleich von Bund und Kanton, Sozialversicherungen o.ä.) entsprechende Entschädigungen ausrichten können.

Betroffene Personen können sich bei der Gemeindeverwaltung telefonisch melden (Tel. 052 320 82 82)  und Soforthilfe beantragen. Dabei werden die Rahmenbedingungen und das konkrete Vorgehen erläutert. Nach Prüfung eines Unterstützungsgesuchs soll die Soforthilfe unbürokratisch und zeitnah ausgerichtet werden.

Wir werden Ihnen das Gesuch nach erfolgter telefonischer Vorabklärung gerne zustellen, bitte kommen Sie nicht auf der Verwaltung vorbei.

Gemeinderat Thalheim an der Thur

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