Steuererklärung 2022 - Fristverlängerung und Infos
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 läuft am 31. März 2023 ab. Für eine Verlängerung der Eingabefrist Ihrer Steuererklärung senden Sie uns bitte eine E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Fristverlängerungsgesuche bis spätestens am 31. März 2023 gestellt werden müssen.
Eine Fristverlängerung wird bis maximal bis 30. November gewährt. Gesuche, welche dieses Datum überschreiten, werden ebenfalls bis max. 30. November gewährt; die Frist für den restlichen Zeitraum wird von Amtes wegen abgewiesen.
Ab Steuerperiode 2020 können Sie die Steuererklärung erstmals komplett elektronisch einreichen. Die Unterschrift fällt weg und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Steuererklärung.
Steueramt Thalheim an der Thur