Baupublikation - Mitteldorfstrasse 17 - Photovoltaikanlage
Folgendes Baugesuch wurde bei der Gemeindeverwaltung eingereicht:
Folgendes Baugesuch wurde bei der Gemeindeverwaltung eingereicht:
Gestützt auf § 18 Abs. 2 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) vom 8. Dezember 2004 kann bei besonderer Gefahrenlage, insbesondere bei Dürre oder grosser Trockenheit, allgemein verboten werden, Feuerwerk abzubrennen oder offenes Feuer anzuzünden. Zuständig für das Verbot im Wald sowie in Flächen in Waldesnähe ist der Kantonsforstingenieur, im restlichen Gebiet sind es die politischen Gemeinden.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht in unserer Region erhebliche Brandgefahr. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, auf dem gesamten Gemeindegebiet ein Feuer- und Feuerwerksverbot auszusprechen. Davon ausgenommen sind kontrollierte und beaufsichtigte Grillfeuer in gesicherten Feuerstellen im Siedlungsgebiet.
In Europa gibt es mindestens 28 Dörfer, Orts- oder Stadtteile mit dem Namen Talheim, Thalheim, Dalheim oder Dahlheim. Seit 1960 treffen sich Delegationen jährlich zu einem frohen Fest in einem dieser Dörfer und Gemeinden.
Der Gemeinderat von Thalheim an der Thur hat mit Beschluss vom 12. Juli 2022 (Geschäft Nr. 106) den Verwaltungsrechtlichen Vertrag – § 205 lit. d PBG – zur Unterschutzstellung der Liegenschaft Mitteldorfstrasse 18, 18.1, Thalheim an der Thur / Gütighausen, Kat. Nr. 31, Assek. Nrn. 429 (Hauptgebäude), 427 (Nebengebäude/Ökonomie) genehmigt.