Judith Treubig Stirnimann als Friedensrichterin bestätigt
Mit 242 Stimmen wurde Judith Treubig Stirnimann als Friedensrichterin bestätigt. Das absolute Mehr lag bei 126 Stimmen, die Wahlbeteiligung lag bei 37,5%.
Mit 242 Stimmen wurde Judith Treubig Stirnimann als Friedensrichterin bestätigt. Das absolute Mehr lag bei 126 Stimmen, die Wahlbeteiligung lag bei 37,5%.
Nachstehend finden Sie die Ergebnisse der Abstimmung der Gemeinde Thalheim an der Thur.
Vom 8. bis 28. März 2021 wird das Verbundfahrplanprojekt für die Fahrplanperiode 2022 - 2023 im Internet öffentlich aufgelegt. Die Bevölkerung der Gemeinde Thalheim an der Thur kann sich bei der Erarbeitung des neuen Fahrplanes direkt beteiligen. Die Unterlagen können nur noch im Internet unter der Internetadresse www.zvv.ch, eingesehen werden.
Allfällige Begehren sind bis am 29. März 2021 an die Gemeindeverwaltung Thalheim, z.Hd. Gemeinderat, 8478 Thalheim, zu richten. Die Begehren müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Für Eltern ist die aktuelle Coronasituation oft nicht einfach, bestehende Belastungen verstärken sich und Konflikte eskalieren schneller. Gerne möchten wir sie deshalb auf die bewährten Elternbildungskurse "Fit for Family und Eltern-bleiben" aufmerksam machen, die ab Februar wieder online durchgeführt werden.
Wegen der aktuellen Lage sind nur noch individuelle Termine mit der Gemeindeverwaltung nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 052 320 82 82) möglich.
Das bedeutet für Sie, dass Sie mit dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter flexibel einen Termin von Montag bis Freitag vereinbaren können. Dabei sind wir optimal auf Ihre Anfrage oder Ihr Anliegen vorbereitet und ersparen Ihnen Wartezeiten. Bei persönlichen Terminen mit der Gemeindeverwaltung besteht eine Maskenpflicht. Wir bitten Sie, den Besuch auf das absolut notwendigste zu beschränken.
Da die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung mehrheitlich im Homeoffice arbeiten, bitten wir Sie, jeweils die direkte Nummer der jeweiligen Abteilung anzurufen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Folgendes Baugesuch wurde bei der Gemeindeverwaltung eingereicht:
Folgendes Baugesuch wurde bei der Gemeindeverwaltung eingereicht:
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2020 läuft am 31. März 2021 ab. Für eine Verlängerung der Eingabefrist Ihrer Steuererklärung senden Sie uns bitte eine E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Fristverlängerungsgesuche bis spätestens am 31. März 2021 gestellt werden müssen.
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