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Teilrevision Zonenplan Thalheim an der Thur Öffentliche Auflage

Die Teilrevision Nutzungsplanung wird im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage und Anhörung verabschiedet. Das Dossier besteht aus dem Zonenplan Mst. 1:5000 und  Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen, d.h. vom 05.01.2018 bis am 06.03.2018 in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Zusätzlich sind die Auflageunterlagen auf: www.thalheim.ch publiziert.
Innerhalb der Auflagefrist kann sich jedermann zur Teilrevision der Nutzungsplanung äussern. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am 06.03.2018 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat zu richten (Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur). Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teilrevision entschieden.
Gemeinderat Thalheim an der Thur
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